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Seitenwechsel –
Die BücherMesse
vom 08. bis 09. 11.2025
AHRIMAN-Vortrag und Diskussion
Fritz Erik Hoevels:
Das Selbstmißverständnis der Neuen Rechten
Samstag, 08.11.2025,
14:15 Uhr
HALLE MESSE,
Raum 2, Messestraße 10,
06116 Halle (Saale)
Bücherfestival
Baden-Baden
vom 07. bis 09.11.2025
AHRIMAN-Vortrag und Diskussion
Buchvorstellung
mit Ingo Schuler:
Lebe billig, stirb beizeiten!
Die Zerstörung der Gesundheitsversorgung – von der Rezeptgebühr zur W»H«O-Diktatur
Sa, 08.11.2025, 17 Uhr
Schachraum des Kulturhauses LA8
Lichtentaler Allee 8
76530 Baden-Baden
AHRIMAN-Verlagsvorstellung
Frankfurter Buchmesse, Oktober 2025
Pressemitteilung des AHRIMAN-Verlages vom 29.10.2025
Schandurteil des Landgerichts Freiburg: Freibrief für Verleumder
Das Landgericht Freiburg hat die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen die Soros-nahe Internetplattform "perspektive" abgewiesen und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus. Natürlich gehen wir gegen dieses Schandurteil in Berufung.
Zum Sachverhalt:
Der AHRIMAN-Verlag, der in Deutschland den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen), ist Opfer der ungeheuerlichen Verleumdung, er würde "regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen". Gegen diese zutiefst beleidigende Diffamierung durch die Soros-nahe, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelte Internetplattform "perspektive" haben wir Klage erhoben, denn sie zielt auf substantielle Schädigung, letztlich Vernichtung unseres Verlages – man denke an Nichtzulassung zu Buchmessen, Anzeigenzensur und drohende Gewaltakte, für die eine derartige Stigmatisierung Stichwort und Vorwand liefern soll.
In unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige! Deshalb stehen wir in der Pflicht, nicht nur unseren eigenen Ruf, sondern auch die Ehre unserer Autoren, insbesondere die unserer zahlreichen jüdischen, zu verteidigen. Etliche von ihnen waren selbst Opfer von Verfolgung im "Dritten Reich", haben dort Entrechtung und schwerste Mißhandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft (wie Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der "Roten Kapelle"). All diese Autoren berichten in ihren bei AHRIMAN erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes. Auf unsere Einladung hin haben u.a. der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der renommierte Talmudphilologe Professor Hyam Maccoby (inzwischen verstorben) in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei AHRIMAN verlegten Schriften vorgestellt, ebenso der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem Dr. Efraim Zuroff, der persönlich neben anderen beim Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat (sein Protestbrief ist hier einsehbar).
Nach über einem Jahr (!) fand am 23.9.2025 die nur als Farce zu bezeichnende Verhandlung am Landgericht Freiburg (zum Prozeßbericht) statt, in der der "perspektive"-Anwalt z.B. (vom Gericht unwidersprochen) erklärte, auch wenn wir ausschließlich jüdische Autoren hätten, könne man uns ohne weiteres "antisemitische Bücher" anhängen; am 10.10.2025 wurde das Schandurteil verkündet: Unsere Klage wurde abgewiesen! Die publizistische Heimstatt all dieser jüdischen Autoren soll jetzt also als Verlag "antisemitischer Bücher" verleumdet werden dürfen!
Die Parteilichkeit der bei der mündlichen Urteilsverkündung nervösen Richterin – sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum gerechnet – wurde wiederum daran deutlich, daß sie sich dabei sogar dazu hinreißen ließ, unser juristisches Vorgehen gegen die Verleumder als "groben Unfug" zu bezeichnen. Seit gestern, mehr als zwei Wochen nach Verkündung, liegt auch uns nun endlich die schriftliche Urteils-"Begründung" vor. (Die Verleumder selbst hatten diese schon anderthalb Wochen vorher erhalten, offenbar per E-Mail, und feiern seither öffentlich ihren "Erfolg". Uns dagegen hat das parteiliche Gericht – die Ungleichbehandlung ist offensichtlich – die zeitnahe Übermittlung verweigert und uns das Urteil trotz vielfacher Nachfrage unseres Anwalts zwei Wochen lang vorenthalten.)
Zum Urteil:
In der Urteilsbegründung wird keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden AHRIMAN-Verlages aufgezeigt – es gibt sie ja auch nicht!
Statt dessen wird wortreich das "Recht auf Meinungsfreiheit" der Verleumder (!) bemüht. Doch selbstverständlich ist eine wissentliche Behauptung falscher Tatsachen, vulgo Lüge, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet wird, keine "Meinung" (sowenig wie Aufruf zur Gewalt) und damit nicht durch Artikel 5 GG gedeckt! Daran ändern wortklauberische und seitenlange juristische Pirouetten, ohne die noch kein Unrechtsurteil auskam, gar nichts – und diese Pirouetten werden ausgerechnet in einem Land gedreht, in dem die Meinungsfreiheit im Sinne des Artikels 5 GG inzwischen routiniert mit Füßen getreten wird (was u.a. der US-Vizepräsident J.D. Vance unlängst äußerst treffend zum Ausdruck brachte).
Das Urteil behauptet, unsere lügenhafte Diffamierung durch "perspektive" sei keine (falsche) "Tatsachenbehauptung", der Verleumder dürfe "frei sagen, was er denkt", also auch Lügen verbreiten. Für seine ehrabschneidende Behauptung müsse er ausdrücklich keinerlei Belege oder Begründung angeben. (O-Ton: "Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.") Es liege nur eine harmlose "Wertung" vor, auch deshalb, weil der Schmutzanwurf des "Antisemitismus" zusätzlich noch mit weiteren Lügen angereichert ist (laut "perspektive" soll sachlich begründete Kritik an Soros "Antisemitismus" sein, außerdem hätten wir angeblich auch "völkische" und "rassistische" Bücher, wofür es natürlich ebenfalls keinen einzigen Beleg gibt!). Man lasse sich diese Ungeheuerlichkeit auf der Hirnhaut zergehen: Je mehr Dreck zusammengeklaubt wird, desto eher soll der Dreckwurf erlaubt sein. Nach dieser "Logik" wäre – entgegen Recht und Gesetz! – niemand vor frei erfundener Hetze und Verleumdung geschützt, insbesondere dann nicht, wenn die Lügen besonders fett und zahlreich ausfallen. Demnach darf jeder verleumden, wen und wie er will, denn schließlich ist das seine "Meinung", sein "Werturteil", sein "Dafürhalten", seine "subjektive Stellungnahme", wie einige nichtssagende Phrasen aus der deliriösen Urteilsbegründung lauten. Eben das nennen wir von Logik und Wortlaut des Gesetzes freie Willkür. Die Unlogik, die jedem Unrecht den Weg bahnt, geht noch weiter: Daß die "perspektive"-Verleumder AHRIMAN "antisemitische Bücher" unterstellen und wir uns dagegen wehren, zeige "erst recht", wie sehr man hierüber unterschiedlicher "Meinung" sein könne. Nun – wie würde wohl das Urteil lauten, wenn über das Landgericht Freiburg verbreitet würde, es fälle "regelmäßig antisemitische Urteile": "Meinung"? "erlaubtes Werturteil"? Oder über irgendeinen Politnik? – denken wir an die Routineklagen gegen wirklich harmlos-witzelnde Kritiker ("Schwachkopf") und deren zahllose Verurteilungen, dort tatsächlich unter eklatantem Bruch des Artikels 5 GG! Das zweierlei Maß charakterisiert den Unrechtsstaat!
Wichtig zu begreifen: Am Schluß der Urteilsbegründung auf S. 15 wird § 824 Abs. 1 BGB zitiert: "Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss." Damit ist die gegen uns begangene Tat sehr genau beschrieben. Dann aber heißt es im Urteil abrupt: "Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz." Das nennen wir den kürzesten Weg vom Gesetzeswortlaut zum Unrechtsurteil. Das vorausgehende seitenlange und unfalsifizierbare Geschwafel dient der psychologischen Einstimmung auf diesen Unrechtsakt.
Das Freiburger Schandurteil dürfte richtungsweisend sein, der juristisch abgesegnete Testlauf der Verleumder öffnet Tür und Tor für weitere analoge Angriffe nicht nur auf unseren Verlag. Wenn für erlogene, gezielt schädigende, ehrabschneidende Behauptungen keinerlei "Tatsachengrundlage" notwendig sein soll, dann kann man auf dieser Grundlage beliebige Personen, aber auch Verlage stigmatisieren, mundtot machen und vernichten – Orwell'sch "Im Namen des Volkes", fdGO-gemäß obszön im Namen der "Meinungsfreiheit".
Wir rufen alle Verteidiger des freien Wortes (aber nicht erlogener Hetze) auf, uns bei unserem Kampf gegen Verleumdung und parteiliche Justiz zu unterstützen!
Zur Presseerklärung vom 29.10.2025 als pdf in deutsch und in English
(Weitere Informationen – also in English – siehe unten auf dieser Seite unter: Aktuelles – Wissenswertes)
Über den Verlag
Seit seiner Gründung im Frühjahr 1983 nimmt der AHRIMAN-Verlag auf dem Buchmarkt eine Monopolstellung ein: Alles, was nach Hitler und Stalin, Adenauer und den Brandt´schen Berufsverboten begraben oder nur noch in zahnlos-pervertierten Phrasen zerredet wurde, gibt es authentisch und in voller...
Ahriman Live - eine Auswahl
22. November 2024
Veranstaltung
Vortrag und Diskussion mit Dr. Fritz Erik Hoevels
Marx: Alter Hut oder ungeliebte Wahrheit?
Bücherfestival Baden-Baden, 8. November 2024
20. Mai 2024
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Vortrag und Diskussion mit Dr. Kerstin Steinbach
Denkverbot Geburtenkontrolle – Der Krieg gegen Adam Riese, oder: Der blinde Fleck aller Gretas und Hänsels
Leipziger Buchmesse, 24. März 2024
2. Mai 2024
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Buchvorstellung mit Dr. Limor Regev
Der Junge von Block 66
Weimar, 13. April 2024
Aktuelles - Wissenswertes
26. Oktober 2025
Aktuelle Meldung
Empörende Ungleichbehandlung: Gericht enthält uns Urteil vor!
Wie berichtet, hat das Landgericht Freiburg am 10.10.2025, also vor mehr als zwei Wochen, sein Schandurteil verkündet, das den Verleumdern der Soros-nahen Internetplattform "perspektive" den Freibrief ausstellt, über den AHRIMAN-Verlag – in Deutschland der Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren – die Lüge zu verbreiten, er veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher".
Die Verleumder selbst haben das schriftliche Urteil längst erhalten, es wurde ihnen offenbar per E-Mail vor anderthalb Wochen zugestellt, sie rühmen sich seither mit Bezug auf die Urteilsgründe öffentlich ihres "Erfolges".
Uns dagegen verweigert das Gericht unter fadenscheinigsten Vorwänden diese Übermittlung und enthält uns das Urteil bis heute vor – wir warten immer noch trotz vielfacher Nachfrage unseres Anwalts auf das schriftliche Urteil und die Urteilsbegründung, die die Voraussetzung für die weitere Information der Öffentlichkeit und vor allem für die Einlegung der Berufung ist!
Wir werden Sie weiter informieren.
Die skandalöse Parteilichkeit des Gerichts stinkt zum Himmel!
11. Oktober 2025
Zwischenbericht
Landgericht Freiburg verkündet Schandurteil: Freibrief für Verleumder
Der AHRIMAN-Verlag, der in Deutschland den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen), ist Opfer der ungeheuerlichen, die Tatsachen dreist ins Gegenteil verkehrenden Behauptung, er würde "regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen". Gegen diese infame Verleumdung der Soros-nahen, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelten Internetplattform "perspektive" haben wir Klage erhoben – in unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige, und natürlich stehen wir in der Pflicht, die Ehre unserer Autoren zu verteidigen, insbesondere die unserer jüdischen. Unter anderem hat der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem Dr. Efraim Zuroff, einer unserer jüdischen Autoren, gegenüber dem Gericht gegen den ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert (zum Wortlaut seines Protestbriefes). Nach über einem Jahr (!) fand am 23.9.2025 die Verhandlungs-Farce am Landgericht Freiburg statt (siehe unten), am 10.10.2025 folgte, wie von uns angekündigt und erwartet, das Schandurteil: Unsere Klage wurde abgewiesen. In der Urteilsbegründung, die die Richterin bei der mündlichen Verkündung grob skizzierte, wurde keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des AHRIMAN-Verlages angeführt (es gibt sie ja auch nicht), vielmehr wurde das Recht auf "Meinungsfreiheit" der Verleumder (!) bemüht – als ob eine wissentliche Falschbehauptung mit denunziatorischer Absicht, vulgo Lüge, durch die Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Bei deren "Werturteil" seien "keine Tatsachenbelege" nötig; außerdem läge keine "persönliche Kränkung" unsererseits vor. Man lasse sich diese Ungeheuerlichkeit auf der Hirnhaut zergehen! (Wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn sich z.B. das Landgericht Freiburg mit dem gleichen "Werturteil" konfrontiert sähe, oder irgendein Politnik? – Das zweierlei Maß charakterisiert den Unrechtsstaat.) Die Parteilichkeit der etwas nervösen Richterin – sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum bei der Urteilsverkündung gerechnet – wurde auch daran deutlich, daß sie unser juristisches Vorgehen gegen die Verleumdung als "groben Unfug" bezeichnete. Gegen diese auf Schädigung und letztlich Vernichtung unseres Verlages zielende Hetze und deren zynische juristische Absegnung werden wir selbstverständlich in Berufung gehen. Nach Eingang des schriftlichen Urteils werden wir die Öffentlichkeit noch eingehender informieren.
29. September 2025
Dokumentation

Und das soll Antisemitismus sein?
Im August 2024 haben wir, der AHRIMAN-Verlag, bekannt für unsere Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen sowie mit dem höchsten Anteil jüdischer Buchautoren aller (nicht-konfessionellen) Verlage in Deutschland, eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Kölner Website "perspektive" eingereicht, weil diese die wahrheitswidrige, ausschließlich in denunziatorischer Absicht aufgestellte Behauptung verbreitet, der Ahriman-Verlag veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher". Das ist so lügen- wie ekelhaft.
Jetzt fand am 23. September 2025, also ein Jahr nach Klageerhebung, vor dem Landgericht in Freiburg i.Br. die mündliche Verhandlung im gut besuchten Gerichtssaal unter Anwesenheit verschiedener Pressevertreter, u.a. eines Vertreters der Website ansage.org, statt. Wir veröffentlichen im folgenden unseren Prozeßbericht und fügen – zum besseren Verständnis – unsere Pressemitteilung vom August 2024 hinzu. Wir werden hier weiter über den Verlauf des Verfahrens berichten.
Gerichtsverhandlung über „Antisemitismus“-Verleumdung gegen den Freiburger Ahriman-Verlag
Das Landgericht Freiburg will offenbar diese lügenhafte und maximal rufschädigende Diffamierung des für seine jüdischen Autoren bekannten Verlages durch eine Soros-nahe Internet-Plattform durchwinken
Der ausführliche Prozeßbericht als pdf
Court hearing on "anti-Semitism" defamation against Freiburg-based Ahriman Publishing House
Report on the Court hearing as pdf
August 2024
Deutscher Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren klagt gegen die Verleumdung, er veröffentliche "antisemitische Bücher"
Verlagssprecherin: "Diffamierung verkehrt unsere verlegerische Grundlinie in ihr Gegenteil", "Kritik an George Soros ist kein Antisemitismus"
Zur Presseerklärung als pdf
The German publishing house with the highest proportion of Jewish authors takes legal action against the defamation that it publishes "anti-Semitic books"
Publisher's spokesperson: "Defamation turns our publishing policy into its opposite", "Criticism of George Soros is not anti-Semitism"
Press release August 2024
Juli 2025
Gratulation
AHRIMAN gratuliert COMPACT zum letztinstanzlichen Erfolg im Verbotsverfahren!
Aber wir teilen nicht die Euphorie der "Bundesregierungs-Besieger" (die ja nach wie vor regiert) und deren törichten Optimismus. Denn die Urteilsbegründung des BVerwG Leipzig ist so beschaffen, daß ein erneutes Verbot einer mißliebigen Zeitung unter denselben Vorwänden jederzeit möglich ist.
SPD-Faesers haarsträubende Konstruktion, das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Vereinsrecht totzuschlagen, wurde vom Gericht ausdrücklich gutgeheißen.
Und was die verleumderisch unterstellte "Verfassungswidrigkeit" – so tönen die Verfassungsbrecher – einzelner COMPACT-Artikel angeht, so hat sie laut Urteil die verbotsrelevante Schwelle "noch nicht" überschritten.
Fazit: Außer einer kurzen Atempause ist nichts gewonnen – WACHSAM BLEIBEN!
Und Ketzerbriefe lesen:
Ketzerbriefe 249
"Wie oppositionell ist COMPACT?" von Peter Priskil
Ketzerbriefe 247
"COMPACT-Verbot: Die Abschaffung der Pressefreiheit" von Max Roth
Unsere ad hoc-Solidaritätserklärungen (pdf):
16. Juli 2024: "Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung"
14. August 2024: "COMPACT-Verbot teilweise aufgehoben"
30. August 2024: "COMPACT-Verbot-Letzte Meldung"
21. November 2024
Dokumentation
Frankfurter Buchmesse 2024
Nach Besucherschluß wurden beim Karolinger- und AHRIMAN-Verlag zahlreiche Bücher und Plakate beschädigt!
Zur Dokumentation:
01. Mai 2024
Dokumentation
Zensur hinter den Kulissen – so »bunt« und so verlogen ist die »1. Freiburger Buchmesse« !
Zum Flugblatt hier klicken:
Postverbrechen
30. April 2024
Stand der Dinge: Landgericht Bonn verhält sich rechtsstaatlich!
Zur Einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Bonn hier klicken.
18. Januar 2024
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Zur Dokumentation hier klicken.












