Veranstaltungen
Bücherfestival Baden-Baden
vom 07. bis 09.11.2025
AHRIMAN-Lesung mit
Ingo Schuler:
Lebe billig, stirb beizeiten!
Die Zerstörung der Gesundheitsversorgung – von der Rezeptgebühr zur W»H«O-Diktatur
Sa, 08.11.2025, 17 Uhr
Schachraum des Kulturhauses LA8
Lichtentaler Allee 8
76530 Baden-Baden
Stuttgarter Buchwochen
vom 13.11. bis 30.11.2025
Friedrich-List-Saal, Standnr. 49
Haus der Wirtschaft
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
Mo-Fr: 10.00 - 19.30 Uhr
Sa-So: 11.00 - 19.30 Uhr
Eintritt 3,- €
Münchner Bücherschau
vom 20.11. bis 07.12.2025
Westflügel, Standnr. 102
Haus der Kunst
Prinzregentenstraße 1, 80538 München
Täglich 8.00 - 22.00 Uhr
Eintritt frei
11. Oktober 2025
Zwischenbericht
Landgericht Freiburg verkündet Schandurteil: Freibrief für Verleumder
Der AHRIMAN-Verlag, der in Deutschland den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen), ist Opfer der ungeheuerlichen, die Tatsachen dreist ins Gegenteil verkehrenden Behauptung, er würde "regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen". Gegen diese infame Verleumdung der Soros-nahen, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelten Internetplattform "perspektive" haben wir Klage erhoben – in unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige, und natürlich stehen wir in der Pflicht, die Ehre unserer Autoren zu verteidigen, insbesondere die unserer jüdischen. Unter anderem hat der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem Dr. Efraim Zuroff, einer unserer jüdischen Autoren, gegenüber dem Gericht gegen den ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert (zum Wortlauf seines Protestbriefes). Nach über einem Jahr (!) fand am 23.9.2025 die Verhandlungs-Farce am Landgericht Freiburg statt (siehe unten), am 10.10.2025 folgte, wie von uns angekündigt und erwartet, das Schandurteil: Unsere Klage wurde abgewiesen. In der Urteilsbegründung, die die Richterin bei der mündlichen Verkündung grob skizzierte, wurde keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des AHRIMAN-Verlages angeführt (es gibt sie ja auch nicht), vielmehr wurde das Recht auf "Meinungsfreiheit" der Verleumder (!) bemüht – als ob eine wissentliche Falschbehauptung mit denunziatorischer Absicht, vulgo Lüge, durch die Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Bei deren "Werturteil" seien "keine Tatsachenbelege" nötig; außerdem läge keine "persönliche Kränkung" unsererseits vor. Man lasse sich diese Ungeheuerlichkeit auf der Hirnhaut zergehen! (Wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn sich z.B. das Landgericht Freiburg mit dem gleichen "Werturteil" konfrontiert sähe, oder irgendein Politnik? – Das zweierlei Maß charakterisiert den Unrechtsstaat.) Die Parteilichkeit der etwas nervösen Richterin – sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum bei der Urteilsverkündung gerechnet – wurde auch daran deutlich, daß sie unser juristisches Vorgehen gegen die Verleumdung als "groben Unfug" bezeichnete. Gegen diese auf Schädigung und letztlich Vernichtung unseres Verlages zielende Hetze und deren zynische juristische Absegnung werden wir selbstverständlich in Berufung gehen. Nach Eingang des schriftlichen Urteils werden wir die Öffentlichkeit noch eingehender informieren.
(Weitere Informationen – also in English – siehe unten auf dieser Seite unter: Aktuelles – Wissenswertes)
Über den Verlag
Seit seiner Gründung im Frühjahr 1983 nimmt der AHRIMAN-Verlag auf dem Buchmarkt eine Monopolstellung ein: Alles, was nach Hitler und Stalin, Adenauer und den Brandt´schen Berufsverboten begraben oder nur noch in zahnlos-pervertierten Phrasen zerredet wurde, gibt es authentisch und in voller...
Ahriman Live - eine Auswahl
22. November 2024
Veranstaltung
Vortrag und Diskussion mit Dr. Fritz Erik Hoevels
Marx: Alter Hut oder ungeliebte Wahrheit?
Bücherfestival Baden-Baden, 8. November 2024
20. Mai 2024
Veranstaltung
Vortrag und Diskussion mit Dr. Kerstin Steinbach
Denkverbot Geburtenkontrolle – Der Krieg gegen Adam Riese, oder: Der blinde Fleck aller Gretas und Hänsels
Leipziger Buchmesse, 24. März 2024
2. Mai 2024
Veranstaltung
Buchvorstellung mit Dr. Limor Regev
Der Junge von Block 66
Weimar, 13. April 2024
Aktuelles - Wissenswertes
29. September 2025

Und das soll Antisemitismus sein?
Im August 2024 haben wir, der AHRIMAN-Verlag, bekannt für unsere Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen sowie mit dem höchsten Anteil jüdischer Buchautoren aller (nicht-konfessionellen) Verlage in Deutschland, eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Kölner Website "perspektive" eingereicht, weil diese die wahrheitswidrige, ausschließlich in denunziatorischer Absicht aufgestellte Behauptung verbreitet, der Ahriman-Verlag veröffentliche "regelmäßig antisemitische Bücher". Das ist so lügen- wie ekelhaft.
Jetzt fand am 23. September 2025, also ein Jahr nach Klageerhebung, vor dem Landgericht in Freiburg i.Br. die mündliche Verhandlung im gut besuchten Gerichtssaal unter Anwesenheit verschiedener Pressevertreter, u.a. eines Vertreters der Website ansage.org, statt. Wir veröffentlichen im folgenden unseren Prozeßbericht und fügen – zum besseren Verständnis – unsere Pressemitteilung vom August 2024 hinzu. Wir werden hier weiter über den Verlauf des Verfahrens berichten.
Gerichtsverhandlung über „Antisemitismus“-Verleumdung gegen den Freiburger Ahriman-Verlag
Das Landgericht Freiburg will offenbar diese lügenhafte und maximal rufschädigende Diffamierung des für seine jüdischen Autoren bekannten Verlages durch eine Soros-nahe Internet-Plattform durchwinken
Der ausführliche Prozeßbericht als pdf
Court hearing on "anti-Semitism" defamation against Freiburg-based Ahriman Publishing House
Report on the Court hearing as pdf
August 2024
Deutscher Verlag mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren klagt gegen die Verleumdung, er veröffentliche "antisemitische Bücher"
Verlagssprecherin: "Diffamierung verkehrt unsere verlegerische Grundlinie in ihr Gegenteil", "Kritik an George Soros ist kein Antisemitismus"
Zur Presseerklärung als pdf
The German publishing house with the highest proportion of Jewish authors takes legal action against the defamation that it publishes "anti-Semitic books"
Publisher's spokesperson: "Defamation turns our publishing policy into its opposite", "Criticism of George Soros is not anti-Semitism"
Press release August 2024
Juli 2025
Gratulation
AHRIMAN gratuliert COMPACT zum letztinstanzlichen Erfolg im Verbotsverfahren!
Aber wir teilen nicht die Euphorie der "Bundesregierungs-Besieger" (die ja nach wie vor regiert) und deren törichten Optimismus. Denn die Urteilsbegründung des BVerwG Leipzig ist so beschaffen, daß ein erneutes Verbot einer mißliebigen Zeitung unter denselben Vorwänden jederzeit möglich ist.
SPD-Faesers haarsträubende Konstruktion, das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Vereinsrecht totzuschlagen, wurde vom Gericht ausdrücklich gutgeheißen.
Und was die verleumderisch unterstellte "Verfassungswidrigkeit" – so tönen die Verfassungsbrecher – einzelner COMPACT-Artikel angeht, so hat sie laut Urteil die verbotsrelevante Schwelle "noch nicht" überschritten.
Fazit: Außer einer kurzen Atempause ist nichts gewonnen – WACHSAM BLEIBEN!
Und Ketzerbriefe lesen:
Ketzerbriefe 249
"Wie oppositionell ist COMPACT?" von Peter Priskil
Ketzerbriefe 247
"COMPACT-Verbot: Die Abschaffung der Pressefreiheit" von Max Roth
Unsere ad hoc-Solidaritätserklärungen (pdf):
16. Juli 2024: "Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung"
14. August 2024: "COMPACT-Verbot teilweise aufgehoben"
30. August 2024: "COMPACT-Verbot-Letzte Meldung"
21. November 2024
Dokumentation
Frankfurter Buchmesse 2024
Nach Besucherschluß wurden beim Karolinger- und AHRIMAN-Verlag zahlreiche Bücher und Plakate beschädigt!
Zur Dokumentation:
01. Mai 2024
Dokumentation
Zensur hinter den Kulissen – so »bunt« und so verlogen ist die »1. Freiburger Buchmesse« !
Zum Flugblatt hier klicken:
Postverbrechen
30. April 2024
Stand der Dinge: Landgericht Bonn verhält sich rechtsstaatlich!
Zur Einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Bonn hier klicken.
18. Januar 2024
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Zur Dokumentation hier klicken.












